Vergabe eines Baugrundstücks im Bebauungsplangebiet BO55 – Blumensiedlung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Gemeinde Heiden bietet ein gemeindeeigenes Baugrundstück im Bereich BO55 – Blumensiedlung zum Verkauf gegen Höchstgebot an

Vergabe eines Baugrundstücks im Bebauungsplangebiet BO55 – Blumensiedlung

Grundstücksdaten:

  • Flurstück 10/214 (N34), Holunderweg 19

  • Größe: 527 m²

  • Gebiet: Allgemeines Wohngebiet (WA3)

  • Mindestgebot: 250 €/m²

Eine Einsicht in die Lage und Grundstücksdaten ist über das BürgerGIS sowie über www.heiden.de möglich.

Abgabe von Angeboten

Angebote können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden: Gemeinde Heiden – Liegenschaftsabteilung Rathausplatz 1, 46359 Heiden
E-Mail: a.schmidt@heiden.de oder m.drews@heiden.de
Fristende: 30.01.2026, 12:00 Uhr

Voraussetzungen und Hinweise

  • Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Paare und juristische Personen, die volljährig und geschäftsfähig sind.

  • Pro Bieter ist nur ein Angebot zulässig.

  • Eine Finanzierungsbestätigung für das geplante Bauvorhaben ist erforderlich.

  • Die Bebauung hat entsprechend des Bebauungsplanes BO55 zu erfolgen; Fertigstellung innerhalb von drei Jahren.

  • Der Kaufpreis umfasst den Grundstückspreis sowie eine Erschließungsablöse in Höhe von 75 €/m².

  • Bei gleichen Höchstgeboten entscheidet das Los.

  • Aus der Teilnahme am Verfahren entstehen keine Ansprüche gegenüber der Gemeinde.