Bis zum 30. September 2026 sind radikale Rückschnitte, Fällungen und starke Einkürzungen von Hecken, Sträuchern und Bäumen grundsätzlich verboten.
Warum gibt es die Schonzeit? In diesem Zeitraum brüten viele Vogelarten und zahlreiche Kleintiere nutzen Gehölze als Lebensraum. Die Regelung dient dem Schutz unserer heimischen Tierwelt und dem Erhalt der Biodiversität.
Was ist weiterhin erlaubt? Schonende Pflege- und Formschnitte Maßnahmen zur Verkehrssicherung Beseitigung von Gefahrenstellen
Wichtig: Vor jedem Schnitt sollte geprüft werden, ob sich Nester oder Tiere im Gehölz befinden.
Bitte planen Sie größere Schnittmaßnahmen rechtzeitig vor Beginn der Schonzeit ein – gemeinsam leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz.