Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Immer wieder stellen wir fest, dass illegal Abfälle in der Natur oder im öffentlichen Raum entsorgt werden – darunter kleine Müllsäcke, Textilien, Grünschnitt, Kanister und sogar Autoreifen. Für uns ist dieses Verhalten schlicht unverständlich.

Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt!

Die immer wiederkehrende Frage bleibt: Warum? Ist Bequemlichkeit tatsächlich wichtiger als Umweltbewusstsein und Verantwortung? Wird bewusst in Kauf genommen, ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro zu riskieren, anstatt den Weg zum Wertstoffhof zu nutzen?

Eine zufriedenstellende Antwort auf dieses rücksichtslose Verhalten werden wir wohl nie erhalten.

Besonders betroffen sind regelmäßig Bereiche entlang der Ramsdorfer Straße, der Römerseestraße, der Leblicher Straße sowie das Naturschutzgebiet am Kranenmeer. In diesen Bereichen finden daher verstärkt Kontrollen und Beobachtungen statt.

Kleiner Reminder:
Es ist in jedem Fall günstiger, den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen, als aus reiner Bequemlichkeit ein Bußgeld zu riskieren. Leider zeigt die Praxis jedoch, dass manchmal erst empfindliche Strafen notwendig sind, bevor der gesunde Menschenverstand greift.

Wir nehmen illegale Müllentsorgung sehr ernst und setzen konsequent alles daran, Umweltverschmutzer zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.

Nach § 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Heiden (OBVO) stellt das Verunreinigen öffentlicher Verkehrsflächen und Anlagen sowie das Unterlassen der unverzüglichen Beseitigung eine Ordnungswidrigkeit dar.

Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 OBVO in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann diese mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich werden die Kosten für Reinigung, Abtransport und Entsorgung dem Verursacher in Rechnung gestellt.