Artenschutz im Fokus: Gemeinde Heiden setzt CEF-Maßnahmen um | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Artenschutz im Fokus: Gemeinde Heiden setzt CEF-Maßnahmen um

Im Zuge der Umsetzung der Bebauungspläne BO 30.3 „Südlich der Rekener Straße bis Siemensstraße“, BO 56 „Östlich des Ostrings“ und BN 59 „An der Mühle“ setzt die Gemeinde Heiden gezielte Maßnahmen zum Artenschutz um. In enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Borken werden vorbereitende Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) realisiert, um die von den Planungen betroffenen Vogelarten – Gartenrotschwanz, Rauchschwalbe, Steinkauz, Star und Bluthänfling – zu schützen.

🔎 Wo werden die Maßnahmen umgesetzt? 📍 Eine südliche Maßnahmenfläche (ca. 2,42 ha) grenzt westlich an das Plangebiet BO 56 „Östlich des Ostrings“. 📍 Die nördliche Maßnahmenfläche (ca. 2,45 ha) befindet sich nördlich des Düwelsteensweg.

🌱 Welche Maßnahmen werden ergriffen?Kurzfristig: Anbringung von Nisthilfen, Schaffung von Offenbodenstellen und Grünland-Einsaat zur direkten Unterstützung in der kommenden Brutperiode. ✅ Langfristig: Entwicklung einer Streuobstwiese, Anpflanzung von Gehölzinseln, Bäumen und Sträuchern zur nachhaltigen Förderung der Artenvielfalt.

Mit diesen gezielten Maßnahmen leistet die Gemeinde Heiden einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zur ökologischen Begleitung der Gemeindentwicklung. 🌍💚